Deutscher Orden Ordenswerke - Haus Kieferngarten
Schreibt über sich selbst
Das Adaptionshaus Kieferngarten arbeitet seit 1999 als Leistungserbringer für die Rehabilitationsträger im Sinne des §15 (2) SGB VI auf das Ziel hin, die Erwerbsfähigkeit von suchtkranken Menschen unter Beachtung der Grundsätze der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit möglichst effektiv und nachhaltig wiederherzustellen.
Die Adaptionseinrichtung kann bis zu 20 suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahren aufnehmen. Die Schwerpunktindikation betrifft suchtmittelabhängige Patienten und Patientinnen1 mit einer Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen sowie polytoxikomaner Suchtmittelabhängigkeit.
Die Einrichtung ist als Adaptionseinrichtung (medizinische Rehabilitation, Phase II) von allen Leistungsträgern, die eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durchführen, anerkannt (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Regionalträger, Krankenkassen, Sozialhilfeträger). Der federführende Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Die Einrichtung verfügt über eine Anerkennung nach § 111 SGB V. Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung liegt außerdem eine Anerkennung gemäß den §§ 35 ff. des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) vor.
Wir verstehen uns im Sinne des Wortes Adaption, „Übergang, Verbindung, Anpassung“, als Bindeglied zwischen der stationären Suchttherapie und der sozialen und beruflichen Wirklichkeit der Außenwelt.
In der Adaption ist es möglich, sich schrittweise von dem geschützten, strukturierten und persönlich eingebundenen Rahmen der stationären Fachklinik auf das „ganz normale Leben draußen“ vorzubereiten und die dazu nötigen Zwischenschritte zu bewältigen. Aus unseren Erfahrungen ist dieser Übergang für die meisten Rehabilitanden angstbesetzt und verunsichernd und bedeutet folglich auch eine höhere Rückfallgefährdung. Hier bietet unsere Adaptionseinrichtung entsprechende Unterstützung und Hilfestellung.
Wir führen unsere Rehabilitanden ein Stück weiter auf dem Weg zur Erwerbsfähigkeit und „von der Erwerbsfähigkeit zur Erwerbstätigkeit.“ (vgl.: Barchewitz et. al., Berichte zur Fachtagung „Adaption“ vom 01.03.95, Fachklinik Holstein Lübeck). Wir beabsichtigen damit, zusätzlich zur gebesserten oder weitgehend wiederhergestellten Erwerbsfähigkeit, zur Stabilisierung des Behandlungserfolges beizutragen und gleichzeitig den Forschungsergebnissen Rechnung zu tragen, die die Wichtigkeit der beruflichen Rehabilitation für die Abstinenzerhaltung unterstreichen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist der mit Abstand wichtigste, positive Faktor für langfristige Abstinenz und soziale Eingliederung.
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Das Adaptionshaus Kieferngarten arbeitet seit 1999 als Leistungserbringer für die Rehabilitationsträger im Sinne des §15 (2) SGB VI auf das Ziel hin, die Erwerbsfähigkeit von suchtkranken Menschen unter Beachtung der Grundsätze der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit möglichst effektiv und nachhaltig wiederherzustellen.
Die Adaptionseinrichtung kann bis zu 20 suchtkranke Frauen und Männer ab 18 Jahren aufnehmen. Die Schwerpunktindikation betrifft suchtmittelabhängige Patienten und Patientinnen1 mit einer Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen sowie polytoxikomaner Suchtmittelabhängigkeit.
Die Einrichtung ist als Adaptionseinrichtung (medizinische Rehabilitation, Phase II) von allen Leistungsträgern, die eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durchführen, anerkannt (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Regionalträger, Krankenkassen, Sozialhilfeträger). Der federführende Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Die Einrichtung verfügt über eine Anerkennung nach § 111 SGB V. Vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung liegt außerdem eine Anerkennung gemäß den §§ 35 ff. des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) vor.
Wir verstehen uns im Sinne des Wortes Adaption, „Übergang, Verbindung, Anpassung“, als Bindeglied zwischen der stationären Suchttherapie und der sozialen und beruflichen Wirklichkeit der Außenwelt.
In der Adaption ist es möglich, sich schrittweise von dem geschützten, strukturierten und persönlich eingebundenen Rahmen der stationären Fachklinik auf das „ganz normale Leben draußen“ vorzubereiten und die dazu nötigen Zwischenschritte zu bewältigen. Aus unseren Erfahrungen ist dieser Übergang für die meisten Rehabilitanden angstbesetzt und verunsichernd und bedeutet folglich auch eine höhere Rückfallgefährdung. Hier bietet unsere Adaptionseinrichtung entsprechende Unterstützung und Hilfestellung.
Wir führen unsere Rehabilitanden ein Stück weiter auf dem Weg zur Erwerbsfähigkeit und „von der Erwerbsfähigkeit zur Erwerbstätigkeit.“ (vgl.: Barchewitz et. al., Berichte zur Fachtagung „Adaption“ vom 01.03.95, Fachklinik Holstein Lübeck). Wir beabsichtigen damit, zusätzlich zur gebesserten oder weitgehend wiederhergestellten Erwerbsfähigkeit, zur Stabilisierung des Behandlungserfolges beizutragen und gleichzeitig den Forschungsergebnissen Rechnung zu tragen, die die Wichtigkeit der beruflichen Rehabilitation für die Abstinenzerhaltung unterstreichen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist der mit Abstand wichtigste, positive Faktor für langfristige Abstinenz und soziale Eingliederung.