Altenheim

St. Antonius-Haus

47661 Issum - http://www.antonius-haus-sevelen.de
10 von 25
St. Antonius-Haus
Büllen 1
47661 Issum

Leitung

Pflegedienst

Telefon

+49 (2835) 5021

Fax

+49 (2835) 79140
+49 (2835) 79140

Schreibt über sich selbst

Das St. Antonius-Haus definiert Pflege als ganzheitliche Lebenspflege, weil sie sich auf alle Lebensbereiche des älteren Menschen erstreckt.

Die ganzheitliche Lebenspflege wird von der Individualität des Menschen bestimmt. Jeder Mensch übt seine Lebensaktivität unterschiedlich aus und entwickelt sie einzigartig. Diese wird dadurch sichtbar, wie er die Aktivitäten gestaltet. Jeder Einzelne ist einzigartig und nicht austauschbar.

Die Würde des Menschen steht bei allen pflegerischen und betreuenden Handlungen im Vordergrund. Unser Ziel ist es, unseren Bewohnern bei der Bewältigung ihrer physischen, psychischen und sozialen Probleme und Beschwerden Hilfestellung zu leisten und ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse zu fördern.

Unser Streben richtet sich darauf, dass der alte Mensch wieder ein Ziel hat und einen Inhalt findet, um mit der veränderten Situation zurechtzukommen, damit er sich aufgehoben und geborgen fühlt.

Ihnen wird die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens angeboten. Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit.

Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, Ihre Lebens-gewohnheiten zu berücksichtigen und das Prinzip Ihrer Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten.

Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflege-issenschaftlicher Erkenntnisse erbracht. Wir orientieren uns an dem Pflegemodell der „Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens“ (AEDL) und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement.

Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit den alten Menschen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einer Pflegestufe.

Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen dem veränderten Bedarf an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass eine andere Pflegestufe zutrifft, werden wir, mit Ihrem Einverständnis, die zuständige Pflegekasse informieren. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend der Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

Dienstleistungen

  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Vollzeitpflege
  • Spezialeinrichtung
  • Außerklinische Intensivpflege
  • Seniorenheim
  • Pflegeheim
  • Seniorenresidenz

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Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, Ihre Lebens-gewohnheiten zu berücksichtigen und das Prinzip Ihrer Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten.

Zu den Leistungen der Pflege gehören insbesondere Körperpflege, Ernährung und Unterstützung bei der Mobilität. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflege-issenschaftlicher Erkenntnisse erbracht. Wir orientieren uns an dem Pflegemodell der „Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens“ (AEDL) und unterwerfen uns einem strukturierten Qualitätsmanagement.

Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit den alten Menschen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einer Pflegestufe.

Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen dem veränderten Bedarf an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass eine andere Pflegestufe zutrifft, werden wir, mit Ihrem Einverständnis, die zuständige Pflegekasse informieren. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend der Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

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