Seniorenzentrum Neureut
Schreibt über sich selbst
Selbstbestimmtes Leben in Karlsruhe-Neureut
Das Seniorenzentrum Neureut verbindet hohen Wohnkomfort mit einer großzügigen Infrastruktur, die mit einer bedarfsgerechten individuellen Versorgung und einem Mindestmaß an Betreuung und Sicherheit ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglicht. Das Seniorenzentrum bietet:
82 betreute Seniorenappartements (Größen: 1 ½-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen)
Darunter befinden sich auch 22 Eigentumswohnungen
17 vollstationäre Pflegeplätze
Die Ausstattung trägt modernsten Anforderungen Rechnung. Alle Appartements sind mit Bad, moderner Einbauküche, Balkon, Notrufanlage und Telefonanlage ausgestattet. Jedem Wohngeschoss ist ein Pflegebad mit einer Normal- und einer Hubbadewanne zugeordnet. Zahlreiche Gemeinschafts- und Versorgungsräume, zwei Gästeappartements und das Vermietungsbüro der KFLS-Stiftung runden die gute Infrastruktur des Hauses ab.
Sie können neben den Grundleistungen im Betreuten Wohnen zusätzliche Wahlleistungen über unseren ambulanten Hausdienst abrufen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit werden die Leistungen im Appartement erbracht, ohne dass ein Umzug notwendig wird. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit erfolgt (nach Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden) eine Verlegung in die hauseigene Pflegestation im Erdgeschoss.
Eine besondere Attraktion bildet die großzügige, durch ein Glasdach lichtdurchflutete Eingangshalle. Sie ist Treffpunkt und Kommunikationszentrum zugleich. Zahlreiche Sitzgruppen laden zum Verweilen ein. Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung für einen Einzug in das Seniorenzentrum Neureut ist ein Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Ein WBS bekommt derjenige, der kein Wohnungseigentum, kein Vermögen oder auch über kein entsprechende hohes Renteneinkommen verfügt. Er wird auf Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Selbstbestimmtes Leben in Karlsruhe-Neureut
Das Seniorenzentrum Neureut verbindet hohen Wohnkomfort mit einer großzügigen Infrastruktur, die mit einer bedarfsgerechten individuellen Versorgung und einem Mindestmaß an Betreuung und Sicherheit ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglicht. Das Seniorenzentrum bietet:
82 betreute Seniorenappartements (Größen: 1 ½-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen)
Darunter befinden sich auch 22 Eigentumswohnungen
17 vollstationäre Pflegeplätze
Die Ausstattung trägt modernsten Anforderungen Rechnung. Alle Appartements sind mit Bad, moderner Einbauküche, Balkon, Notrufanlage und Telefonanlage ausgestattet. Jedem Wohngeschoss ist ein Pflegebad mit einer Normal- und einer Hubbadewanne zugeordnet. Zahlreiche Gemeinschafts- und Versorgungsräume, zwei Gästeappartements und das Vermietungsbüro der KFLS-Stiftung runden die gute Infrastruktur des Hauses ab.
Sie können neben den Grundleistungen im Betreuten Wohnen zusätzliche Wahlleistungen über unseren ambulanten Hausdienst abrufen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit werden die Leistungen im Appartement erbracht, ohne dass ein Umzug notwendig wird. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit erfolgt (nach Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden) eine Verlegung in die hauseigene Pflegestation im Erdgeschoss.
Eine besondere Attraktion bildet die großzügige, durch ein Glasdach lichtdurchflutete Eingangshalle. Sie ist Treffpunkt und Kommunikationszentrum zugleich. Zahlreiche Sitzgruppen laden zum Verweilen ein. Wohnberechtigungsschein
Voraussetzung für einen Einzug in das Seniorenzentrum Neureut ist ein Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Ein WBS bekommt derjenige, der kein Wohnungseigentum, kein Vermögen oder auch über kein entsprechende hohes Renteneinkommen verfügt. Er wird auf Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
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