Seniorenzentrum Marienstift
Schreibt über sich selbst
Das Marienstift bietet mit seinen insgesamt 132 Plätzen und wohlüberlegter, auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittenen Einrichtung ein hohes Leistungsniveau, welches keine Vergleiche scheut. Das Alten- und Altenpflegeheim Haus Ernestus wurde Anfang der 60er Jahre errichtet und 1994 renoviert. 1991 erfolgte der Neubau des Marienstiftes. Es stehen 84 Einzelzimmer und 24 Doppelzimmer zur Verfügung.
Die Einhaltung der Qualitätsstandards gehört zu unserem Selbstverständnis. Die unmittelbare Nähe zum Krankenhaus mit allen denkbaren ambulanten und stationären Therapiemöglichkeiten bietet zudem zahlreiche Vorteile.
In unserer Einrichtung besteht freie Arztwahl und wir kooperieren grundsätzlich mit den Ärzten unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Die ärztlichen Besuche können zu jeder Zeit stattfinden. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Kommunikation mit dem Arzt und respektieren die individuelle Entscheidung in vollem Umfang.
Mit örtlichen Apotheken haben wir einen Kooperationsvertrag, der die medikamentöse Versorgung gewährleistet. Hierbei erfolgt ein regelmäßiger Wechsel der Apotheken. Grundsätzlich besteht aber auch hier die frei Apothekenwahl.
Als zusätzliches Angebot haben wir einen Kooperationsvertrag mit einer Fachärztin über beratende Tätigkeiten bei gerontopsychiatrischen Fragestellungen. Diese dienen der qualifizierten Bewohnerversorgung und sollen so zur Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen beitragen.
Zur Optimierung der zahnärztlichen Versorgung besteht ein Kooperationsvertrag mit einer Zahnarztpraxis. Ziel ist es, die regelmäßige zahnärztliche Versorgung sicher zu stellen und Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich rechtzeitig zu erkennen. Kontrolluntersuchungen erfolgen bei vollstationären Bewohner/innen freiwillig. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Regelungen zur ärztlichen und medikamentösen Versorgung sowie der Notfallversorgung bekannt.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Das Marienstift bietet mit seinen insgesamt 132 Plätzen und wohlüberlegter, auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittenen Einrichtung ein hohes Leistungsniveau, welches keine Vergleiche scheut. Das Alten- und Altenpflegeheim Haus Ernestus wurde Anfang der 60er Jahre errichtet und 1994 renoviert. 1991 erfolgte der Neubau des Marienstiftes. Es stehen 84 Einzelzimmer und 24 Doppelzimmer zur Verfügung.
Die Einhaltung der Qualitätsstandards gehört zu unserem Selbstverständnis. Die unmittelbare Nähe zum Krankenhaus mit allen denkbaren ambulanten und stationären Therapiemöglichkeiten bietet zudem zahlreiche Vorteile.
In unserer Einrichtung besteht freie Arztwahl und wir kooperieren grundsätzlich mit den Ärzten unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Die ärztlichen Besuche können zu jeder Zeit stattfinden. Auf Wunsch unterstützen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Kommunikation mit dem Arzt und respektieren die individuelle Entscheidung in vollem Umfang.
Mit örtlichen Apotheken haben wir einen Kooperationsvertrag, der die medikamentöse Versorgung gewährleistet. Hierbei erfolgt ein regelmäßiger Wechsel der Apotheken. Grundsätzlich besteht aber auch hier die frei Apothekenwahl.
Als zusätzliches Angebot haben wir einen Kooperationsvertrag mit einer Fachärztin über beratende Tätigkeiten bei gerontopsychiatrischen Fragestellungen. Diese dienen der qualifizierten Bewohnerversorgung und sollen so zur Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen beitragen.
Zur Optimierung der zahnärztlichen Versorgung besteht ein Kooperationsvertrag mit einer Zahnarztpraxis. Ziel ist es, die regelmäßige zahnärztliche Versorgung sicher zu stellen und Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich rechtzeitig zu erkennen. Kontrolluntersuchungen erfolgen bei vollstationären Bewohner/innen freiwillig. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Regelungen zur ärztlichen und medikamentösen Versorgung sowie der Notfallversorgung bekannt.
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