Privates Seniorenpflegeheim Landgraf Carl
Schreibt über sich selbst
Die Mitarbeiter des Pflege- und Betreuungsteams setzen sich aus examinierten Alten- und Krankenpflegekräften sowie Pflegehilfskräften zusammen. Unsere Einrichtung gewährleistet die ständige fachliche Präsenz einer Pflegefachkraft rund um die Uhr.
Analog geltender gesetzlicher Vorschriften und des Versorgungsvertrages halten wir eine Fachkraftquote von 50 Prozent ein. Die Qualität der Leistungsgestaltung der Bereiche Unterkunft und Verpflegung stellt unser qualifiziertes Personal der Abteilungen Verpflegung, Hausservice und Haustechnik sicher.
Unsere Mitarbeiter nehmen in regelmäßigen Abständen an Fort- und Weiterbildungsangeboten teil, um die qualifizierte Betreuung, Versorgung und Pflege, der uns anvertrauten Klienten (Bewohner) zu gewährleisten.
Unsere Pflegeeinrichtung hält einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI vor. Pflegebedürftige Menschen erhalten in unserem Haus neben der Wohnung und Verpflegung auch die notwendige individuelle Pflege und soziale Betreuung.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Die Mitarbeiter des Pflege- und Betreuungsteams setzen sich aus examinierten Alten- und Krankenpflegekräften sowie Pflegehilfskräften zusammen. Unsere Einrichtung gewährleistet die ständige fachliche Präsenz einer Pflegefachkraft rund um die Uhr.
Analog geltender gesetzlicher Vorschriften und des Versorgungsvertrages halten wir eine Fachkraftquote von 50 Prozent ein. Die Qualität der Leistungsgestaltung der Bereiche Unterkunft und Verpflegung stellt unser qualifiziertes Personal der Abteilungen Verpflegung, Hausservice und Haustechnik sicher.
Unsere Mitarbeiter nehmen in regelmäßigen Abständen an Fort- und Weiterbildungsangeboten teil, um die qualifizierte Betreuung, Versorgung und Pflege, der uns anvertrauten Klienten (Bewohner) zu gewährleisten.
Unsere Pflegeeinrichtung hält einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI vor. Pflegebedürftige Menschen erhalten in unserem Haus neben der Wohnung und Verpflegung auch die notwendige individuelle Pflege und soziale Betreuung.
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