Haus Maranatha
Schreibt über sich selbst
Der Bewohner steht im Mittelpunkt aller Bemühungen. Sowohl die Leitung des Hauses MARANATHA als auch seine Mitarbeiter aus den verschiedenen Abteilungen vertreten die Auffassung, dass wir den Bedürfnissen des zu pflegenden Erwachsenen in keiner Weise gerecht werden, wenn wir ihn nur als eine Summe physischer und/oder psychischer Leiden sehen. Wir betrachten eine solche Sichtweise und eine daraus resultierende Pflege als menschenunwürdig.
Jeder Mensch ist ein Original. Dabei spielt es keine Rolle, wie er aussieht, woher er kommt, mit welchen Gebrechen er behaftet ist. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, geliebt zu werden. Aus diesem Grunde war es bereits vor Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes unser Anliegen, auf jeden Menschen in seiner Eigenart so weit einzugehen, wie es unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur möglich ist.
Pflege bedeutet für uns nicht die Übernahme sämtlicher zum Leben gehörenden Aktivitäten. Es ist unsere Aufgabe, unseren Bewohnern Hilfestellung zu geben beim Ausgleich ihrer physischen und psychischen Einschränkungen. Gleichzeitig war und ist es unser oberstes Anliegen, ihre Fähigkeiten so weit möglich zu fördern und zu erhalten, ihnen aber auch die menschliche Zuwendung zuteil werden zu lassen, die sie brauchen.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Der Bewohner steht im Mittelpunkt aller Bemühungen. Sowohl die Leitung des Hauses MARANATHA als auch seine Mitarbeiter aus den verschiedenen Abteilungen vertreten die Auffassung, dass wir den Bedürfnissen des zu pflegenden Erwachsenen in keiner Weise gerecht werden, wenn wir ihn nur als eine Summe physischer und/oder psychischer Leiden sehen. Wir betrachten eine solche Sichtweise und eine daraus resultierende Pflege als menschenunwürdig.
Jeder Mensch ist ein Original. Dabei spielt es keine Rolle, wie er aussieht, woher er kommt, mit welchen Gebrechen er behaftet ist. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, geliebt zu werden. Aus diesem Grunde war es bereits vor Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes unser Anliegen, auf jeden Menschen in seiner Eigenart so weit einzugehen, wie es unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur möglich ist.
Pflege bedeutet für uns nicht die Übernahme sämtlicher zum Leben gehörenden Aktivitäten. Es ist unsere Aufgabe, unseren Bewohnern Hilfestellung zu geben beim Ausgleich ihrer physischen und psychischen Einschränkungen. Gleichzeitig war und ist es unser oberstes Anliegen, ihre Fähigkeiten so weit möglich zu fördern und zu erhalten, ihnen aber auch die menschliche Zuwendung zuteil werden zu lassen, die sie brauchen.
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