AWO Altenpflegeheim Haus Krähenstieg
Schreibt über sich selbst
Das Altenpflegeheim „Haus Krähenstieg“ aus dem Jahre 2002 befindet sich in Trägerschaft des AWO Kreisverband Magdeburg e.V.. Es liegt im nördlichen Magdeburg nahe des Neustädter Sees. Verkehrstechnisch ist das Haus gut angebunden. Durch die Nähe zur A2 und dem Magdeburger Ring ist es mit dem Auto schnell zu erreichen, die Straßenbahnlinie 9 und 8 halten in 300m Entfernung.
Das „Haus Krähenstieg“ ist ein nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) gefördertes Heim, was bedeutet, dass nur BewohnerInnen, die eine vollstationäre Pflegestufe (gem. § 43 SGB XI) haben, aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist die Unterbringung für bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege in unserem Haus möglich. Kurzzeitpflege bedeutet, dass Angehörige im Verhinderungsfall, ihre pflegebedürftigen Personen in die Obhut unserer Einrichtung geben können. Auch für die Übergangszeit, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen, ist dies möglich. Die Pflege und Betreuung wird anteilig von der Pflegekasse bezahlt.
Das Altenpflegeheim „Haus Krähenstieg“ aus dem Jahre 2002 befindet sich in Trägerschaft des AWO Kreisverband Magdeburg e.V.. Es liegt im nördlichen Magdeburg nahe des Neustädter Sees. Verkehrstechnisch ist das Haus gut angebunden. Durch die Nähe zur A2 und dem Magdeburger Ring ist es mit dem Auto schnell zu erreichen, die Straßenbahnlinie 9 und 8 halten in 300m Entfernung.
Das „Haus Krähenstieg“ ist ein nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) gefördertes Heim, was bedeutet, dass nur BewohnerInnen, die eine vollstationäre Pflegestufe (gem. § 43 SGB XI) haben, aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist die Unterbringung für bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege in unserem Haus möglich. Kurzzeitpflege bedeutet, dass Angehörige im Verhinderungsfall, ihre pflegebedürftigen Personen in die Obhut unserer Einrichtung geben können. Auch für die Übergangszeit, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen, ist dies möglich. Die Pflege und Betreuung wird anteilig von der Pflegekasse bezahlt.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Das Altenpflegeheim „Haus Krähenstieg“ aus dem Jahre 2002 befindet sich in Trägerschaft des AWO Kreisverband Magdeburg e.V.. Es liegt im nördlichen Magdeburg nahe des Neustädter Sees. Verkehrstechnisch ist das Haus gut angebunden. Durch die Nähe zur A2 und dem Magdeburger Ring ist es mit dem Auto schnell zu erreichen, die Straßenbahnlinie 9 und 8 halten in 300m Entfernung.
Das „Haus Krähenstieg“ ist ein nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) gefördertes Heim, was bedeutet, dass nur BewohnerInnen, die eine vollstationäre Pflegestufe (gem. § 43 SGB XI) haben, aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist die Unterbringung für bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege in unserem Haus möglich. Kurzzeitpflege bedeutet, dass Angehörige im Verhinderungsfall, ihre pflegebedürftigen Personen in die Obhut unserer Einrichtung geben können. Auch für die Übergangszeit, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen, ist dies möglich. Die Pflege und Betreuung wird anteilig von der Pflegekasse bezahlt.
Das Altenpflegeheim „Haus Krähenstieg“ aus dem Jahre 2002 befindet sich in Trägerschaft des AWO Kreisverband Magdeburg e.V.. Es liegt im nördlichen Magdeburg nahe des Neustädter Sees. Verkehrstechnisch ist das Haus gut angebunden. Durch die Nähe zur A2 und dem Magdeburger Ring ist es mit dem Auto schnell zu erreichen, die Straßenbahnlinie 9 und 8 halten in 300m Entfernung.
Das „Haus Krähenstieg“ ist ein nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) gefördertes Heim, was bedeutet, dass nur BewohnerInnen, die eine vollstationäre Pflegestufe (gem. § 43 SGB XI) haben, aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist die Unterbringung für bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege in unserem Haus möglich. Kurzzeitpflege bedeutet, dass Angehörige im Verhinderungsfall, ihre pflegebedürftigen Personen in die Obhut unserer Einrichtung geben können. Auch für die Übergangszeit, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen, ist dies möglich. Die Pflege und Betreuung wird anteilig von der Pflegekasse bezahlt.
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