ars vivendi Seniorenresidenz Marburg
Schreibt über sich selbst
Die Innenstadtnähe und die gute Verkehranbindung, z.B. durch eine Bushaltestelle direkt vor dem Haus, gibt unseren Bewohnern die Möglichkeit, an allen Dingen des täglichen Lebens teilzunehmen. So sind Einkaufsmöglichkeiten, Praxen, Museen, kulturelle Veranstaltungen, sowie die Fernanbindung mit Bus, Bahn oder Pkw problemlos zu erreichen.
Das Haus verfügt über 29 vollstationäre Heimplätze mit 11 Einbettzimmern und 9 Zweibettzimmern, die auf einer Etage verteilt sind. Die Zimmer haben eine Größe von 16,5 bis 26 qm.
Bislang wurden sämtliche Zimmer als Einbettzimmer genutzt. Auf eine alten- und behindertengerechte Einrichtung haben wir hohen Wert gelegt. Bis auf drei Zimmer verfügen alle über eine Terrasse oder einen Balkon.
Im Wohnbereich Pflege besteht die Genehmigung zur Erbringung vollstationärer Pflege gemäß § 72 SGB XI. Im Wohnbereich Pflege werden folgende Menschen aufgenommen
alle Pflegebedürftigen über 60 Jahre
Menschen mit geronto-psychatrischen Veränderungen
Menschen mit Körperbehinderungen
Nicht aufgenommen werden können Apalliker und Menschen im Koma.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Die Innenstadtnähe und die gute Verkehranbindung, z.B. durch eine Bushaltestelle direkt vor dem Haus, gibt unseren Bewohnern die Möglichkeit, an allen Dingen des täglichen Lebens teilzunehmen. So sind Einkaufsmöglichkeiten, Praxen, Museen, kulturelle Veranstaltungen, sowie die Fernanbindung mit Bus, Bahn oder Pkw problemlos zu erreichen.
Das Haus verfügt über 29 vollstationäre Heimplätze mit 11 Einbettzimmern und 9 Zweibettzimmern, die auf einer Etage verteilt sind. Die Zimmer haben eine Größe von 16,5 bis 26 qm.
Bislang wurden sämtliche Zimmer als Einbettzimmer genutzt. Auf eine alten- und behindertengerechte Einrichtung haben wir hohen Wert gelegt. Bis auf drei Zimmer verfügen alle über eine Terrasse oder einen Balkon.
Im Wohnbereich Pflege besteht die Genehmigung zur Erbringung vollstationärer Pflege gemäß § 72 SGB XI. Im Wohnbereich Pflege werden folgende Menschen aufgenommen
alle Pflegebedürftigen über 60 Jahre
Menschen mit geronto-psychatrischen Veränderungen
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Nicht aufgenommen werden können Apalliker und Menschen im Koma.
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