Agnes-Neuhaus-Heim - Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung
Schreibt über sich selbst
Das Agnes-Neuhaus-Heim ist eine Wohneinrichtung für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung. Gesetzliche Grundlage für die Aufnahme ist § 53 SGB XII.
Alle Frauen und Männer mit einer geistigen Behinderung, die in unserer Einrichtung aufgenommen und leben möchten, sollten nach Möglichkeit die Schulpflicht erfüllt haben, und in einer Werkstatt für Behinderte Menschen mitarbeiten bzw. auf dem freien Arbeitsmarkt tätig sein.
Im Wohnbereich Agnes-Neuhaus-Heim befinden sich zwei Wohngruppen mit insgesamt 22 Plätzen.
Die Ziele der heilpädagogischen Arbeit orientieren sich an der persönlichen Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner. Einen besonderen Stellenwert dabei nimmt die lebenspraktische Förderung ein.
Dienstleistungen
- Ambulante Pflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Vollzeitpflege
- Spezialeinrichtung
- Außerklinische Intensivpflege
- Seniorenheim
- Pflegeheim
- Seniorenresidenz
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Das Agnes-Neuhaus-Heim ist eine Wohneinrichtung für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung. Gesetzliche Grundlage für die Aufnahme ist § 53 SGB XII.
Alle Frauen und Männer mit einer geistigen Behinderung, die in unserer Einrichtung aufgenommen und leben möchten, sollten nach Möglichkeit die Schulpflicht erfüllt haben, und in einer Werkstatt für Behinderte Menschen mitarbeiten bzw. auf dem freien Arbeitsmarkt tätig sein.
Im Wohnbereich Agnes-Neuhaus-Heim befinden sich zwei Wohngruppen mit insgesamt 22 Plätzen.
Die Ziele der heilpädagogischen Arbeit orientieren sich an der persönlichen Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner. Einen besonderen Stellenwert dabei nimmt die lebenspraktische Förderung ein.
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